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   FG Saarland, 02.04.1992 - 2 K 103/88   

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FG Saarland, 02.04.1992 - 2 K 103/88 (https://dejure.org/1992,30989)
FG Saarland, Entscheidung vom 02.04.1992 - 2 K 103/88 (https://dejure.org/1992,30989)
FG Saarland, Entscheidung vom 02. April 1992 - 2 K 103/88 (https://dejure.org/1992,30989)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1992, 607
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Köln, 10.06.1999 - 7 K 448/96

    Verpflichtungsklage bei Ablehnung eines Antrages auf Steuerfestsetzung aus

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  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01

    Wiedereinsetzung bei rechtsirrtümlicher Unkenntnis der Ausschlussfrist für eine

    Denn dass die Kläger eine Amtsveranlagung nach der Nr. 1 der Vorschrift hätten erreichen können, wenn sie ihre Werbungskosten zu den Einkünften aus Kapitalvermögen verschwiegen hätten, ist, jedenfalls nachdem diese amtsbekannt geworden sind, unbeachtlich (Finanzgericht des Saarlandes, rechtskräftig Urteil vom 2. April 1992 2 K 103/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 607).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.04.2006 - 1 K 1076/04

    Verzicht auf Berücksichtigung von Werbungskosten zum Zwecke der Überschreitung

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  • FG Hessen, 10.11.2004 - 13 K 1363/04

    Keine Verlängerbarkeit der Frist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG

    Nach der Rechtsprechung des BFH endet die Frist für den Antrag auf Veranlagung in dem Falle des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG auch dann mit Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahres, wenn das Finanzamt einem Steuerpflichtigen Steuererklärungsformulare zugesandt und ihn zur Abgabe der Erklärungen aufgefordert hat (BFH-Urteil vom 8. Mai 1979 VIII R 78/77, BStBl II 1979, 676; so auch Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 2. April 1992 2 K 103/88, EFG 1992, 607).
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